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Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“: Hier gelten unsere Gesetze!

Anfangs April war es wieder einmal soweit: An der Sekundarschule Therwil BL wurde eine Vereinbarung mit muslimischen Schülern abgeschlossen, die es ihnen erlaubt, den Lehrerinnen die Hand nicht zu schütteln. Dies, nachdem sich zwei Schüler geweigert hatten, ihrer Klassenlehrerin die Hand zu geben. Schulschwimmen, Kopftuch, Ernährung, Feiertage: Statt sich zu integrieren werden die Forderungen vieler Muslime nach speziellen Privilegien immer lauter.

Wohlverstanden: Die Religionsfreiheit in unserem Land gilt für alle – auch für die Muslime. Dies betrifft jedoch nur den als Grundrecht geschützten Kern der Religionsfreiheit, und nicht jeden x-beliebigen religiösen Sonderwunsch!

Das Tragen religiöser Symbole muss zulässig bleiben. Schmuckkreuz, Kippa, usw. – kein Problem. Wenn aber muslimische Frauen im öffentlichen Raum verhüllt auftreten müssen, so widerspricht dies den freiheitlichen gesellschaftlichen Grundregeln in unserem Land. Die Würde der Frau hat in diesem Fall Vorrang vor religiösen Vorschriften. Religion darf nicht dazu mussbraucht werden, die Gleichberechtigung von Mann und Frau schleichend zu untergraben.

Mit der Initiative für ein Verhüllungsverbot wollen wir gleichzeitig unterbinden, dass vermummte linksextreme Chaoten weiterin Sachbeschädigungen und körperliche Angriffe vornehmen können.

Unterschreiben Sie den Initiativbogen für ein Verhüllungsverbot: Initiativbogen

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