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[av_heading heading=’Das gelbe Monster‘ tag=’h2′ style=’blockquote modern-quote modern-centered‘ size=“ subheading_active=“ subheading_size=’15‘ padding=’10‘ color=“ custom_font=“ av-medium-font-size-title=“ av-small-font-size-title=“ av-mini-font-size-title=“ av-medium-font-size=“ av-small-font-size=“ av-mini-font-size=“ admin_preview_bg=“][/av_heading]

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Mit einem ausgeklügelten System hat die Postauto Schweiz AG – eine Tochter der Post – den Steuerzahler über Jahre um Millionen betrogen. Teil 2 unserer Artikelserie über «Das gelbe Monster».

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Über Jahre hinweg hat die Postauto Schweiz AG mit illegalen Tricks ihren Gewinn klein-geschrieben. Dadurch zahlten Bund und Kantone zu hohe Subventionen. Nun fordern sie mindestens 78,3 Mio. Franken zurück. Die Schummelei bestand darin, Erträge aus dem regionalen Personenverkehr in der Sparte «Übriges» zu verbuchen. Bei der Be-rechnung der ungedeckten Kosten, die von Bund und Kantonen getragen werden, resul-tierten so zu hohe Beträge. «Ich bin zutiefst enttäuscht, wozu falsches Gewinndenken bei der Postauto Schweiz AG geführt hat», sagte Peter Füglistaler, Direktor des Bundes-amts für Verkehr (BAV). Sein Amt hatte die Unregelmässigkeiten in akribischer Kleinar-beit offengelegt.

Postchefin «bedauert»

Post-Konzernchefin Susanne Ruoff (Jahressalär: 984’521 Franken plus Spesen) bedau-erte, «dass es bei der Postauto AG zu einer langjährigen, nicht gesetzeskonformen Ver-rechnung von Leistungen kam». Anerkannt ist, dass die Subventionen 2007 bis 2015 zu hoch ausfielen. Umstritten sind jedoch die Abgeltungen in den folgenden Jahren. Das BAV ist überzeugt, dass auch danach überhöhte Subventionen resultierten. Die Rede ist von 30 Millionen Franken.

Offen ist zudem, ob die Machenschaften auch den Ortsverkehr betrafen; in mehr als 13 Kantonen betreibt Postauto Schweiz Ortslinien, welche die Kantone und Gemeinden subventionieren. Die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs geht davon aus, dass dort ähnliche Praktiken herrschten. Wie viel erschlichene Subven-tionen im Ortsverkehr zusätzlich ans Tageslicht kommen könnten, lässt sich nur grob eingrenzen. Gemeinden und Kantone zahlen dafür jährlich rund 20 Millionen Franken an Postauto.

Unfreiwillige Rücktritte

Wer für die Praxis verantwortlich ist, sagte das BAV nicht. Fest stehe nur, dass es nicht das Werk eines Einzelnen sein könne. Postauto-Direktor Daniel Landolf hatte im No-vember seinen Rücktritt auf Ende April 2018 eingereicht. Sein Abgang wird nun vorge-zogen. Postchefin Ruoff will auf ihrem Posten ausharren.

Die unfreiwilligen Rücktritte bei der Post haben Tradition. Seit 1998 mussten drei Spit-zenleute nach äusserem Druck zurücktreten: Jean-Noël Rey weil er im Verdacht stand, Bekannte und Verwandte protegiert zu haben; Michel Kunz weil er menschlich und in-haltlich mit dem exzentrischen Verwaltungsratspräsidenten Claude Beglé kollidierte; und dieser kurz darauf selber auch. Die gutbezahlte Ruoff läuft Gefahr, als Nummer vier in die Reihe der abrupten Abgänge des parastaatlichen Betriebs einzugehen.

Mafiöse Zustände

Besonders nett aber ist, dass jetzt ausgerechnet Post-Verwaltungsratspräsident Urs Schwaller die Untersuchungen zu den Betrügereien der Postauto Schweiz AG leiten soll. Das mutet etwa so an, wie wenn man Pablo Escobar mit einer Untersuchung über die kolumbianischen Drogenkartelle beauftragt hätte…
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König Krösus von Lydien liess im sechsten Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung erstmals Goldklümpchen mit seinem Siegel versehen und schuf damit Geld, das nicht mehr nur Ware war, sondern das Allgemeine Dritte. Geld tauschte sich damit als standardisierter Wert gegenüber allen anderen Waren oder Diensten. Der Bürger konnte damit Werte abstrakt aufbewahren, ohne an eine Gegenpartei gebunden zu sein.

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Seit ab 1971 (Aufhebung der Golddeckung) Geld bloss noch Papier ist, bleibt als Gegenpartei nur die Bürgerschaft insgesamt – solange sie diese Geldzeichen annimmt. Was der deutsche Soziologe Georg Simmel vor über hundert Jahren schrieb, gilt heute mehr denn je: «Geld ist die vielleicht konzentrierteste und zugespitzteste Form und Äusserung des Vertrauens in die gesellschaftlich-staatliche Ordnung.»

Vollständiger Verfügungsverlust

Wird der Gebrauch baren Geldes eingeschränkt, dann kann man das Geld als Schatz nicht mehr bei sich halten. Es wird reines Buchgeld. Und das heisst: Wir können Geld nicht mehr vom Konto abheben, wenn uns danach ist, und nicht mehr besitzen. An die Stelle von Besitz träte «Access». Der Zugriff auf Geld wäre nicht mehr unmittelbar, sondern bestände nur noch im Recht, Buchungsvorgänge auszulösen. Übrig bliebe der elektronische Zugang zu Nominalwerten. Der Wertspeicher würde uns aus der Hand genommen. Geld selber zu horten, weil man anderen Depots misstraut, ginge nicht mehr. Wir müssten vertrauen, blind vertrauen, denn wir hätten keine andere Wahl. Wir würden vollständig abhängig von allerlei Gegenparteien – von Kreditkartenfirmen, von Banken (und ihrer schwankenden Solidität), von inflationierenden, kontrollierenden, amputierenden Staaten.

Drastische Massnahmen

Mitte Februar überlappten sich zwei Meldungen: Die Europäische Zentralbank erwägt nach ihrem Präsidenten Mario Draghi, die höchste Banknote – den 500-Euro-Schein – aus dem Verkehr zu ziehen. Und der deutsche Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble will Geschäfte mit Barzahlung auf 5’000 Euro begrenzen. Bereits heute sind Barzahlungen von über 1’000 Euro in vielen europäischen Staaten verboten (Frankreich, Italien).

Manche sehen darin ein Mittel gegen Geldwäsche, Schwarzarbeit, kriminelle Transaktionen und gar Terrorismus. Argumente liefert ihnen der Bericht „Why is cash still king“ der EU-Polizeibehörde EUROPOL. Es gibt jedoch auch rationalere Stimmen: Zwei Vertreterinnen der Deutschen Bundesbank schrieben 2015 in der Fachzeitschrift „Wirtschaftsdienst“, dass von einer Bargeldabschaffung kaum nennenswerte Effekte für die Vermeidung von Schattenwirtschaft und Kriminalität zu erwarten seien. Tatsächlich dürfte kein Krimineller oder Terrorist auf ein Verbrechen verzichten, nur weil ihm kein 500-Euro-Schein zur Verfügung steht.

„War on Cash“

Weder Draghi noch Schäuble stellen das Bargeld offen infrage. Das tun seit längerem andere für sie, etwa Andrew Haldane, der Volkswirt der Bank of England, oder John Cryan, der Chef der Deutschen Bank. Die bei der Kampagne mitmischende Finanzplattform Bloomberg polemisiert, Bargeld sei „dreckig und gefährlich, unhandlich und teuer, antiquiert und dermassen analog“. Die vollständige Ersetzung des physischen Geldes durch digitales erscheint nicht mehr als Hirngespinst. Der «War on Cash» ist längst ausgerufen. Gemäss monetären Futuristen wie Dave Birch vom Digital Money Forum in London sollte der Noten- und Münzverkehr möglichst rasch durch einen «electronic funds transfer» abgelöst werden.

Auch die Schweiz unter Druck

In der Schweiz dürfte die 1’000 Franken-Note unter Druck kommen. Angesichts von Negativzinsen ist die Nachfrage nach 1000er-Noten als Wertaufbewahrungsmittel seit der Finanzkrise stark gestiegen. Im Herbst 2008 waren 23 Mio. 1000er im Umlauf, Ende November 2015 dagegen 43 Mio. Wertmässig entspricht dies 62% des gesamten Banknotenumlaufs. Die Schweiz will bis 2019 eine neue Serie von Banknoten einführen – inklusive 1’000er-Note. Doch wer wollte die Hand dafür ins Feuer legen, dass diese dann noch dabei ist.

Wenige wissen, dass der Bundesrat in einer blossen Verordnung bereits heute die Bürger mit mehr als 10’000 Franken in bar an der Grenze kontrolliert. Noch aber gilt Art. 3.2 im „Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel“, wonach «schweizerische Banknoten von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden müssen». Erste Ritzungen aber pflegen manche Banken, indem sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen still und leise dahin ändern, dass sie «Barauszahlungen nach freiem Ermessen ablehnen» können.

Vertrauen in den Staat wird unterminiert

Die westlichen Behörden spielen mit der Bereitschaft der Bürger, allgemeine Gegenpartei fürs Papiergeld zu sein. Dieses soll nun zum blossen Elektronenhäufchen werden, ebenso wie Aktien, Obligationen. Wenn dann manipuliert wird, mit Negativzinsen, Inflationsraten, mit Amputationen und Mitnahmeschranken, dann wird der ganze Staat illegitim; die Bürger flüchten in reale Werte, in die Untergrundwirtschaft, in den Tausch. Das Vertrauen in den Staat wird definitiv unterminiert.
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„Service public“ klingt gut. Es tönt nach Gemeinwohl, im Dienste aller. Dies jedoch ist grundfalsch: Tatsächlich nämlich handelt es sich um ein linkes Konzept, das auf staatliche Lenkung und ideologische Indoktrination abzielt.

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Eine präzise Definition des Begriffs „Service public“ ist nicht leicht zu finden. Generell ist von „öffentlichen Dienstleistungen“ und „öffentlicher Infrastruktur“ die Rede, von „Grundversorgung“ oder „Daseinsvorsorge“ durch den Staat. Aber all dies sind substanzlose Worthülsen, denn nirgends wird gesagt, was diese „Grund-“ oder „Daseinsvorsorge“ denn nun konkret behinhalten soll.

Fehlende Definition

Auch die Weisheit des Bundesrates hilft nicht viel weiter. Dieser veröffentlichte am 23. Juni 2004 einen Bericht zur „Grundversorgung in der Infrastruktur (‚Service public‘)“ . Auf 76 Seiten versuchte er – leider erfolglos – verbindlich festzustellen, was zum Service public gehören soll.

Gleich auf Seite 2 kam er zu folgender Definition: «Service public umfasst eine politisch definierte Grundversorgung mit Infrastrukturgütern und Infrastrukturdienstleistungen, welche für alle Bevölkerungsschichten und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen in guter Qualität und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen sollen.»

„Inhalt: Was zur Grundversorgung gehört, muss durch die Gesetzgebung festgelegt werden.“

„Bedarf: Der Wandel der Bedürfnisse von Bevölkerung – wie auch von Unternehmen – ist zu berücksichtigen.“

Substanz: „politisch definiert“

Konkret sollen also „alle Bevölkerungsschichten und Regionen“ staatliche Güter und Leistungen zu „guter Qualität und angemessenen Preisen“ erhalten. Bloss was diese „Güter und Leistungen“ konkret sind, wird nicht gesagt. Stattdessen hält der Bundesrat lediglich fest:

  1. Dass der Service public „politisch definiert“ und ein „Wandel der Bedürfnisse von Bevölkerung – wie auch von Unternehmen – zu berücksichtigen“ sei.
  2. Ferner (welche Erkenntnis!): „Was zur Grundversorgung gehört, muss durch die Gesetzgebung festgelegt werden.“

Oder um es nochmals zu wiederholen: Was da an Gütern und Dienstleistungen allen Bevölkerungsschichten und Regionen geliefert werden soll, bleibt völlig offen und muss entsprechend dem „Wandel der Bedürfnisse“ „politisch definiert“ und durch die Gesetzgebung ständig neu festgelegt werden.

Willkürliche Bestimmung der Grundbedürfnisse

Dass die erwähnten, „politisch zu definierenden“ Bedürfnisse für jeden etwas anderes bedeuten, liegt auf der Hand. Für den Normalsterblichen heisst Grundversorgung wahrscheinlich primär, ein Dach über dem Kopf und genug zu futtern zu haben. Aber gerade dies gehört nicht dazu. Stattdessen gehören (auf Bundesebene) zum „Service pubic“: die öffentliche Verwaltung (jene Leute, die uns Steuerrechnungen schicken), Radio und Fernsehen (ist ja wirklich überlebenswichtig), die Post (im Zeitalter des iPhone) und der öffentliche Verkehr (im Gegensatz zum negativ bewerteten Privatverkehr). Und auf Kantons- und Gemeindeebene sind es beispielsweise Energie, Wasser und die Abfallent-sorgung. Wieso muss die Müllabfuhr staatlich sein, während die als Lebensmittelversorger viel wichtigeren MIGROS und Coop privat bleiben? Wäre die Einkaufsmöglichkeit im Bergdorf nicht wichtiger, als der Empfang unseres Staatssenders SRG?

Am schönsten war’s in der DDR

Es ist kaum falsch zu behaupten, dass die Linke am liebsten möglichst viel Service public möchte. Am schönsten war es für sie zu Zeiten des realen Sozialismus vor 1989. In der alten DDR oder der Sowjetunion war alles Service public – von der Krippe ab drei Monaten über staatliches Wohnen bis hin zur Lebensmittelversorgung. Ganz zu schweigen natürlich von Post und Telekom, Staatsradio und -Fernsehen. Dass man stundenlang für Nahrungsmittel anstehen musste, dreissig Jahre für einen Trabi sparte (falls man je einen zugewiesen bekam), dass Post und Telefon überwacht und die Staatsmedien zensuriert waren – all das waren halt unvermeidliche Begleiterscheinungen eines an sich paradiesischen Systems. Pech bloss, dass sowohl die Sowjetunion als auch die DDR pleite gingen.

Wie es heute abläuft, zeigt die sozialistische Regierung Hollande in Frankreich. Dort kontrollierte der Staat nach Angaben des Statistikamtes 2013 sage und schreibe 1’444 französische Gesellschaften, womit die Zahl der von der öffentlichen Hand beherrschten Firmen um 44 zunahm, nachdem sie bis 2006 unter die Marke von 900 gefallen war. Von GDF Suez über Alstom bis hin zu PSA Peugeot Citroën – alles Service public.

Grundversorgung mit „Glanz & Gloria“

Für die Linke hat der Service public noch einen weiteren grossen Vorteil: Er funktioniert nicht nach marktwirtschaftlichen Prinzipien, sondern wird durch Zwangsabgaben wie Steuern und Gebühren alimentiert. Am eindrücklichsten ist dies beim Staatssender SRG.

Dessen Einnahmen haben sich von weniger als 500 Millionen Franken im Jahr 1981 auf rund 1,6 Milliarden Franken im Jahr 2013 verdreifacht. Benötigen wird tatsächlich 24 öffentliche TV- und Radiosender (7 TV- und 17 Radiosender)? Die Schweiz leistet sich – zusammen mit Norwegen – weltweit eines der pro Haushalt teuersten öffentlichen Rundfunksysteme. Gehören «Glanz & Gloria» oder «Musikantenstadl» wirklich zur „Grund- oder Daseinsvorsorge“?

Was heisst „Service public“ der Medien?

Die Vorstellung eines Medien-«Public Service» geht auf die britische BBC zurück: Das öffentliche Medienangebot sollte höchste Qualitätsstandards erfüllen und einen Beitrag zur Demokratie leisten. Von John Reith, 1922 bis 1938 erster BBC-Generaldirektor, stammt die Formel «to inform, educate and entertain».

Doch was heisst dies für die Schweiz? Der Medienjurist Rolf H. Weber meint, dass es keine allgemein anerkannte Umschreibung des Service public gibt. Und nach Martin Dumermuth, langjähriger Direktor des Bundesamts für Kommunikation, beurteilt die SRG weitgehend selber, ob sie den Konzessionsauftrag erfüllt. Dies ist für den Staatssender zweifellos komfortabel, aus demokratiepolitischer Sicht aber höchst problematisch.

Dynamik der Monopole

Am 14. Juni stimmen wir darüber ab, die Billag-Gebühren offiziell in eine Steuer umzuwandeln. Anfangs soll diese pro Haushalt zwar rund 60 Franken tiefer ausfallen, was verlockend ist. Der Bundesrat hat aber die Kompetenz, diese Mediensteuer später zu verändern – und wenn der Bundesrat eine neue Steuerkompetenz erhält, dann geht es nur in eine Richtung, nämlich nach oben.

Zudem profitiert der Service public meist von einer (Quasi-)Monopolstellung. Für die SBB (Staatsbeteiligung: 100%) gibts Konkurrenz nur im Güterverkehr. Die Post (Staat: 100%) hat das Monopol auf Briefen bis 50 Gramm – d.h. rund 87 Prozent des Briefverkehrs. Und die Swisscom (Staat: 51,22%) ist mit Riesenvorsprung Telefonie-Marktführerin – nicht zuletzt, weil sie das von den Bürgern bezahlte Telefonnetz der PTT übernehmen konnte. Die Monopolsituation macht sich nicht zuletzt bei den Gebühren und Tarifen bemerkbar: So sind etwa die Swisscom-Preise im Vergleich zum Ausland rekordhoch. Die Post macht fast Jahr für Jahr gegen eine Milliarde Franken Gewinn und sogar die SBB schreibt seit Jahren mehrere hundert Millionen Franken Gewinn.

Neue Volksinitiative

Seit über zwölf Jahren quält sich das Parlament mit der Frage, ob der strapazierte und vage Begriff der Grundversorgung in der Bundesverfassung verankert werden soll. Gegenwärtig wird eine am 30. Mai 2013 eingereichte Volksinitiative „Pro Service Public“ (neuer Art. 43B BV) diskutiert. Sie will die Gewinne der staatlichen und parastaatlichen Unternehmen und die Löhne der Chefetagen reduzieren. Der Ständerat empfahl die Initiative am 25. September 2014 zur Ablehnung. Dem folgte am 11. März 2015 der Nationalrat und trat auf das Geschäft erst gar nicht ein. Die Front verlief zwischen SVP, FDP, GLP und BDP auf der einen und SP, CVP und Grünen auf der anderen Seite.

Begriff nie geklärt

Bedauerlich ist, dass während dieser ganzen Zeit der Begriff des „Service public“ nie wirklich definiert wurde. Der oben erwähnte, bundesrätliche Verweis auf einen „politische Definition“ entsprechend dem „Wandel der Bedürfnisse“ bringt wenig, weil dann eben – je nach politischer Stimmungslage – alles oder nichts zum Service public gehören kann. „Avenir Suisse“ publizierte im Oktober 2014 eine interessante „Reformagenda für einen technologie- und wettbewerbsneutralen Service public“, bezog sich darin aber nur auf die Diskussion um die Medien.

So bleibt denn der sog. „Service public“ ein leeres linkes Schlagwort, um bestimmte Bereiche unter (politischer) Kontrolle zu behalten. Hinter den vordergründigen Anliegen zum Wohle der Gesellschaft geht es um handfeste Interessen – um Macht, um Einfluss und um Pfründen. Und ein Lieblingskind der Linken ist zweifellos die SRG, die jetzt noch stärker mit Zwangsabgaben durchgefüttert werden soll.

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